Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz, kurz: GaFöG) startet ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend für die Kinder der 1. Klasse der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser wird stufenweise ausgeweitet bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für Schülerinnen und Schüler der 1. – 4. Klassen gilt.
Was beinhaltet der Rechtsanspruch?
- Frist: Die Bedarfsmeldung für die Ferienbetreuung muss jeweils bis spätestens 30. April eines Jahres beim Träger der
öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Diese Frist dient der Planungssicherheit vor Ort.
- Kostenregelung: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass das Angebot kostenlos ist.
Die Betreuung ist beitragspflichtig. Es gibt keine „Deckelung“ des Elternbeitrags in den Ferien; d.h.
Ferienmaßnahmen werden kostendeckend mit entsprechenden Elternbeiträgen betrieben.
- Beförderung: Es besteht kein Beförderungsanspruch zur Ferienbetreuung und damit auch kein
diesbezüglicher Kostenübernahmeanspruch.
- Interkommunale Zusammenarbeit: In Zeiten geringer Auslastung ist eine Ferienbetreuung in
anderen umliegenden Gemeinden möglich. Eine Fahrzeit von 30 Minuten einfach mit dem PKW ist
zumutbar.
Weitere Details finden Sie im Flyer unter: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/kinderbetreuung/260113_info_ferienangebote_ganztag.pdf
Bei Fragen zum Ganztagsanspruch melden Sie sich gerne bei untenstehendem Kontakt:
Lisa Heil
Mittagsbetreuung Ebelsbach – Pädagogische Leitung
Georg-Schäfer-Str. 58 ǀ 97500 Ebelsbach
09522 2709859 ǀ 0173 6144711
[email protected] ǀ [email protected]
0152 54928830
iSo – Innovative Sozialarbeit
Geisfelder Str. 14 ǀ 96050 Bamberg
