Belehrung zum Infektionsschutzgesetz


Sie möchten als Eltern Ihr Kind online über den Schulmanager krankmelden?

Eine Angabe über die jeweilige Krankheit ist auch in diesem Fall freiwillig.
Nur bei ansteckenden Krankheiten besteht hier "Informationspflicht".
Eine entsprechende Übersicht über meldepflichtige Erkrankungen entnehmen Sie der angefügten Auflistung.

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Grundschule Ebelsbach

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